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THEMEN: PRIVATSPHÄRE - WAHRHEITSSUCHE - QUELLENBEARBEITUNG

THEMEN: PRIVATSPHÄRE - WAHRHEITSSUCHE - QUELLENBEARBEITUNG

18.12.2020 Stellungnahmen 88/2020 und 89/2020 des Schweizer Presserates


Die "Basler Zeitung" hat mit der Veröffentlichung von Tonaufnahmen des Therapiegespräches eines Kindes dessen Privatsphäre verletzt (Stellungnahme 88/2020)

Dokument:

88_2020_X_Y_c_bazonline_Stn.pdf PDF - 131 kB

Parteien: X. und Y. c. "bazonline.ch" 

Thema: Privatsphäre 

Beschwerde in der Hauptsache gutgeheissen 

Zusammenfassung:

Im Rahmen einer kritischen Berichterstattung über die Arbeit einer KESB-Behörde veröffentlichte die "Basler Zeitung" einen Artikel, welcher den Zwischenstand im Verfahren um ein Mädchen mit dem fiktiven Namen "Nathalie" schildert. 

Das Kind macht, so der Artikel, seit langem geltend, es werde bei seinen Wochenend- Besuchen von seinem Vater sexuell missbraucht und die Kesb unternehme zu wenig dagegen. Der Online-Version des Artikels sind zwei Audiodateien beigefügt, in welcher man das Mädchen mit unverfälschter Stimme gegenüber einer Therapeutin schildern hört, wie sein Vater es bedrohe und missbrauche. Zusätzlich waren weitere Angaben über das Mädchen vermerkt. 

Sowohl die Beiständin des Mädchens als auch eine weitere Person erhoben Beschwerde, weil die Veröffentlichung der Aufnahmen die Privatsphäre des Mädchens verletzten. 

Dem hat der Presserat zugestimmt. Er sieht sowohl den Schutz von Kindern bei Gewaltverbrechen als auch den Opferschutz bei Sexualverbrechen durch die Publikation der Aufnahmen des Gespräches eines Kindes mit einer Therapeutin grob verletzt. Durch die unverfälschte Stimme sowie durch verschiedene weitere Angaben wurde das Kind nicht in genügendem Masse anonymisiert, sein intimster Privatbereich ist exponiert worden. Der Presserat empfiehlt der "BaZ" dringend, die beiden Audios aus dem Netz zu nehmen.

Presserat rügt "Basler Zeitung": Kritik an Kesb war unexakt (Stellungnahme 89/2020)

Dokument:

89_2020_Amt_fuer_soziale_Sicherheit_SO_c_BaZ_Stn.pdf PDF - 145 kB

Parteien: Amt für soziale Sicherheit des Kantons Solothurn c. "Basler Zeitung" 

Thema: Wahrheitssuche / Quellenbearbeitung / Interview 

Beschwerde teilweise gutgeheissen 

Zusammenfassung:

Der Schweizer Presserat rügt die "Basler Zeitung" ("BaZ"), weil sie in einem Artikel über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) des Kantons Solothurn mehrfach die Unwahrheit geschrieben hat und Informationen unterschlug. Allerdings heisst der Presserat die Beschwerde des kantonalsolothurnischen Amts für soziale Sicherheit gegen den Artikel "Harte Kritik an der Kesb" vom 24. März 2020 nur teilweise gut. Denn ein Teil der monierten Verstösse gegen den Journalistenkodex erwiesen sich als unbegründet, so die angeblich unautorisierte Verwendung von Zitaten durch die "BaZ". 

Der Presserat billigte zwar die stark geraffte Darstellung von drei konkreten Kesb-Fällen in der "Basler Zeitung". Nicht jedoch, dass die "BaZ" beim einen Fall ein zentrales Gutachten nicht erwähnte, bei einem andern Fall dessen Rolle missverständlich darstellte. 

ots

Kontakt: 

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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