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Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

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Jahrheft 2011 des Schweizer Presserates

Jahrheft 2011 des Schweizer Presserates

30.06.2011 Revision der Richtlinie 8.2 (Diskriminierung) tritt am 1. Juli 2011 in Kraft; der revidierte Text ist im Jahrheft abgedruckt.


Ende Juni ist das Jahrheft 2011 des Schweizer Presserats erschienen (-> http://www.presserat.ch/Documents/Jahrheft_2011.pdf).

Dieses enthält neben einem Rückblick auf das Jahr 2010 Aufsätze zur Weiterverbreitung von privaten Informationen aus dem Internet sowie zur Gegendarstellung, Berichtigung, nachträglichen Aktualisierung oder Anonymisierung von Medienberichten in Online-Medien und digitalen Archiven.

Der Presserat hat zudem im vergangenen Jahr die Richtlinie 8.2 zur «Erklärung» (Diskriminierung) geändert. Diese Revision tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. Der revidierte Text ist auch im Jahrheft abgedruckt.

Der Schweizer Presserat gewährleistet im Auftrag der Branchenverbände die Selbstkontrolle über die redaktionellen Inhalte der Informationsmedien (Printmedien, elektronische Medien, journalistische Websites).

Jedermann kann sich in einem unentgeltlichen Verfahren mit einer Beschwerde gegen veröffentlichte Medienberichte an den Presserat wenden. Mit seiner Tätigkeit soll der Presserat zudem zur öffentlichen Reflexion über grundsätzliche medienethische Probleme beitragen und berufsethische Diskussionen in den Redaktionen anregen.

ots

Weitere Auskunft:

Martin Künzi, Sekretär des Schweizer Presserates Tel. 033 / 823 12 62

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA

Sekretariat/Secrétariat: Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher

Bahnhofstrasse 5 Postfach/Case 201 3800 Interlaken

Telefon/Téléphone: 033 823 12 62

Fax: 033 823 11 18

E-Mail: info@presserat.ch

Website: http://www.presserat.ch

 

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