Die Westschweizer Verleger sagen ja zu einer intensiveren Sozialpartnerschaft
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15.04.2011 Die zwischen impressum und Presse Suisse ausgehandelte Teilrevision des Westschweizer Presse-GAV - Convention Collective de Travail CCT - wurde von den Verlegern angenommen: impressum freut sich.
Bilder: impressum
Bessere
Arbeitsbedingungen, die Anpassung der Urheberrechte an die Multimedia-Nutzung,
eine grundsätzliche Modernisierung der CCT. Die Westschweizer Verleger sagen ja
zu einer intensiveren Sozialpartnerschaft. Bei impressum ist
man zufrieden und hofft, dass dieser Schritt auch in der Deutschschweiz Schule
macht, wo ein GAV für die Pressemedien gänzlich fehlt.
Nachdem die Delegiertenversammlung impressum das
Verhandlungsresultat zwischen den Delegationen von impressum
und Presse Suisse anlässlich ihres Treffens in Zürich vom 25. März 2011
angenommen hat, gab nun auch die Dachorganisation der Westschweizer Verleger an
ihrer Generalversammlung ihre Zustimmung für die neue CCT.
Die teilrevidierte CCT sieht neue Normen im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
vor, sie führt im Fall von Arbeitskonflikten und Belästigung die
Interventionsmöglichkeit durch neutrale externe Personen ein, sie definiert
Anti-Mobbing- und Anti-Diskriminierungsnormen. Mit diesem Dokument wird die CCT
modernisiert, um Arbeitssituationen Rechnung zu tragen, die vor allem im Zuge
der Krise für viele Journalisten immer schwieriger werden. Gleichzeitig dienen
diese Bestimmungen den Unternehmen, um unproduktiven krankheitsbedingten
Arbeitsausfällen vorzubeugen.
Eine weitere Neuerung der CCT ist die automatische Abtretung von Urheberrechten
von Festangestellten und Freien im Multimedia-Bereich (Internet, Mobiltelefone,
Tabletts). Dies bringt den Verlegern eine enorme Vereinfachung in der
Verwaltung der Urheberrechte. Die Abtretung solcher Rechte wird für die Freien
(Journalisten und Fotografen) mit einer Erhöhung der Mindesthonorare von 10%
vergütet. Eine weitere Erhöhung ist für Verleger vorgesehen, die zusätzliche
Rechte auf eine mehrfache Veröffentlichung im gleichen Titel oder in
zugehörigen Kopfblättern beanspruchen wollen. In diesem Fall wird die Abtretung
der Rechte mit einer Erhöhung von 15% des Honorars vergütet, nebst den
Multimedia-Rechten. Dies gilt in erster Linie für Artikel und Fotos, die für
einen bestimmten Titel auf Bestellung realisiert wurden.
impressum freut sich, dass die intensiven und respektvoll
geführten Verhandlungen zu einem ausgewogenen Resultat geführt haben. Es
begrüsst den verstärkten sozialpartnerschaftlichen Dialog in der Westschweiz mit den
Verlegern, die auch auf Langfristigkeit setzen: die CCT kann von keinem Partner
vor dem 31. Dezember 2012 für den 31. Dezember 2013 gekündigt werden. Auf diese
Weise ist die CCT, in der Westschweiz, unbeschränkt gültig.
impressum hofft sehr, dass sich auch die Deutschschweizer Verleger vom konstruktiven Beispiel inspirieren lassen. Der partnerschaftliche Dialog ermöglicht den Unternehmen eine wirtschaftlich positive Entwicklung auf gesunden Grundlagen. Die Sozialpartner können für die Herausforderungen der Branche gemeinsame nachhaltige und akzeptierte Lösungen finden, wie sie auch mit dieser Teilrevision bewiesen haben.
Kontakt:
http://www.impressum.ch/impressum/de/service/Presse/Convention-collective-de-travail.html