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Aus dem Schweizer Presserat

Aus dem Schweizer Presserat

30.08.2011 Stellungnahmen 32/2011 und 33/2011


Schweizer Presserat; Stellungnahme 32/2011 (www.presserat.ch/29640.htm); Parteien: X. c. «Tages-Anzeiger»; Beschwerde abgewiesen

Thema:

Illustrationen

Zusammenfassung:

Falsche Bildlegende

Beschwerde gegen «Tages-Anzeiger» abgewiesen

Es ist zulässig, einen Artikel zur aktuellen Zuwanderungsdebatte mit dem Bild einer in den 1970er-Jahren entstanden Überbauung zu illustrieren. Offensichtlich falsch ist es hingegen, die abgebildeten Wohnblöcke in der Bildlegende als «neu» zu bezeichnen. Trotzdem besteht für den Presserat keine Täuschungsgefahr. Er weist deshalb eine Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» ab.

Im April 2011 berichtete der «Tags-Anzeiger», die Stimmung im Parlament zur Personenfreizügigkeit kippe langsam. Die Forderung der SVP nach einer Lenkung der Zuwanderung finde zunehmend auch in anderen bürgerlichen Parteien Unterstützung. Illustriert war der Artikel mit einem Bild der Siedlung Telli in Aarau. Die Bildlegende lautete: «Neue Wohnblöcke in Aarau zeugen von der Zuwanderung. 90'000 Menschen sind allein im letzten Jahr aus dem Ausland in die Schweiz gekommen.» Ein Leser beanstandete beim Presserat, mit der falschen Bildlegende - die Siedlung Telli sei nicht neu, sondern zwischen 1970 und 1990 entstanden - werde die Leserschaft in die Irre geführt.

Der Presserat erinnert in seiner Stellungnahme daran, nicht aus jedem Fehler sei eine Verletzung des Journalistenkodex abzuleiten. Die falsche Bezeichnung der Wohnblöcke als «neu» sei zwar bedauerlich, aber nicht geeignet, die Leserschaft dahingehend zu täuschen, als Folge der aktuellen Zuwanderung werde nun gerade die abgebildete oder eine mit dieser vergleichbare Überbauung erstellt.

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Schweizer Presserat; Stellungnahme 33/2011 (www.presserat.ch/29650.htm); Parteien: X. c «Blick am Abend»; Beschwerde gutgeheissen

Thema:

Menschenwürde

Zusammenfassung:

Opferbild ohne Informationswert

Beschwerde gegen «Blick am Abend» gutgeheissen

Der Schweizer Presserat heisst eine Beschwerde gegen «Blick am Abend» gut. Die Zeitung brachte auf ihrer täglichen Doppelseite «Bilder des Tages» ein Bild eines Arbeitsunfalls mit zehn, auf dem Bild teilweise erkennbaren Todesopfern. Für den Presserat hat die Zeitung damit die Menschenwürde der Verstorbenen verletzt.

Im Januar 2011 veröffentlichte «Blick am Abend» in der Rubrik «Bildes des Tages» das Foto eines Unfalls in der philippinischen Hauptstadt Manila, bei dem zehn Bauarbeiter ihr Leben verloren, weil ein Lift kollabierte. Auf dem fast seitenhohen Bild des Tabloids sind mehrere Tote mit teils verrenkten Gliedmassen, vereinzelt Blut und eher undeutlich einige Gesichter der Opfer zu erkennen. Ein Leser beschwerte sich beim Presserat, das Bild verletzte die Menschenwürde der Opfer. «Blick am Abend» entgegnete, das Bild sei zwar heikel, die Menschenwürde sei aber nicht schon deshalb verletzt, weil einzelne Opfer eines Unfalls in einem weit entfernten Land erkennbar seien.

Der Presserat gelangt zum gegenteiligen Schluss. Das Bild habe über die Tatsache hinaus, dass bei einem Unfall in Manila zehn Arbeiter ihr Leben verloren, für den Leser keinerlei Informationswert. Werde ein Foto von Leichen einzig wegen des ausdrucksstarken Arrangements der toten Körper ausgewählt und ohne Erklärung der näheren Umstände des Unfalls abgedruckt, so missbrauche die Redaktion diese unbekannten Unfallopfer als überraschenden puren Schockreiz und verletze damit deren Menschenwürde.

ots

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