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4. November 2011

Schweizer Firmen sollen weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards respektieren

Bundesrat und Parlament sollen mit klaren Regeln sicherstellen, dass Firmen mit Sitz in der Schweiz weltweit die Menschenrechte und Umweltstandards einhalten. Das fordern rund 50 Organisationen mit der gemeinsamen Kampagne «Recht ohne Grenzen». Menschenrechte und Umweltschutz seien zu wichtige Anliegen, als sie einfach dem Gutdünken der Konzerne zu überlassen.

Ob Glencore im Kongo, Triumph in Thailand oder Axpo in Russland: Immer wieder kommen Schweizer Unternehmen bei ihren Aktivitäten im Ausland mit Menschenrechten und Umweltstandards in Konflikt. Auf Druck öffentlicher Kampagnen haben sich zwar viele Firmen interne Bestimmungen zur sozialen und ökologischen Unternehmensverantwortung zugelegt.

Das sei «nicht unnütz, genügt aber bei weitem nicht, um zu verhindern, dass Firmen Menschenrechte verletzen», erklärte Danièle Gosteli Hauser von Amnesty International gestern vor den Medien in Bern: Die Umsetzung dieser Vorsätze hänge «vom guten Willen der Firmen» ab, und die Kontroll- und Sanktionsmechanismen seien sehr schwach formuliert: «Freiwillige Initiativen sind zu wenig wirksam, um Verstösse gegen die Menschenrechte und die Zerstörung der Umwelt zu verhindern».

 

rechtohnegrenzen

Die rund 50 Menschenrechtsorganisationen und Hilfswerke, Gewerkschaften und Umweltverbände, Frauenverbände und aktionärskritischen Vereinigungen, die sich in der Allianz «Recht ohne Grenzen» zusammengeschlossen haben, fordern nun «klare Regeln für Unternehmen.Weltweit».

Mit ihrer Kampagne und einer an Bundesrat und Parlament gerichteten Petition verlangen sie zwingende Bestimmungen, um Firmen mit Sitz in der Schweiz auf die Einhaltung der Menschenrechte und Umweltstandards zu verpflichten.

«Heute trägt das Stammhaus eines Unternehmens keine Verantwortung für die Handlungen seiner Filialen oder Zulieferfirmen im Ausland», kritisierte Chantal Peyer von Brot für alle/Fastenopfer. Verstosse zum Beispiel ein Glencore-Tochterunternehmen im Kongo gegen die Menschenrechte, hätten die Opfer heute keine Möglichkeit, die verantwortliche Mutterfirma einzuklagen. «Für die menschenrechtliche Situation in diesen Ländern ist das gravierend».

Der Schweiz als «Hort von Multis» komme beim Thema Unternehmen und Menschenrechte eine spezielle Verantwortung zu, erklärte Urs Rybi, Rohstoffexperte der Erklärung von Bern. Sie zähle pro Kopf der Bevölkerung weltweit am meisten international tätige Firmen. Nebst den Traditionsunternehmen operierten auch immer mehr Zuzüger von hier aus, darunter überdurchschnittlich viele aus der Rohstoffbranche, die «bezüglich Risiken für Mensch und Umwelt so exponiert ist wie kaum eine andere». Für Rybi ist es unverständlich, dass der Bundesrat zwar für private Sicherheitsfirmen, die im Ausland tätig sind, rasch klare Bestimmungen einführen wolle, bei allen anderen Firmen aber auf die Selbstverantwortung verweise.

mgt

Kontakt:

Tschoff Löw

Koordinator «Recht ohne Grenzen»

Tel 031 390 93 36 oder 079 768 58 11

Michel Egger

Koordinator «Droit sans frontières» Romandie

Tel. 021 612 00 98 oder 079 599 97 30

Recht ohne Grenzen l c/o Alliance Sud l Monbijoustrasse 31 l Postfach l 3001 Bern l +41 31 390 93 36

info@rechtohnegrenzen.ch

http://www.rechtohnegrenzen.ch/de/

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 4. November 2011
  • Internationaler Austausch und Entwicklungszusammenarbeit

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