Verordnung über die Bibliothek am Guisanplatz (BiG)
09.10.2013 Der Bundesrat hat die Verordnung über die Bibliothek am Guisanplatz (BiGV) verabschiedet. Auftrag, Organisation und Aufgaben der Leitbibliothek der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung sind neu in diesem einheitlichen Erlass umschrieben. Darin integriert wurden auch die bestehenden Weisungen über die Koordination und die Zusammenarbeit der Bibliotheken in der Bundesverwaltung. Die Verordnung tritt am 1. November 2013 in Kraft.
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Der Bundesrat hat 2006 die Führung des Bibliothekswesens der
Bundesverwaltung dem VBS zugewiesen. Aus der 159jährigen Eidgenössischen
Militärbibliothek wurde daraufhin im Oktober 2007 die Bibliothek am Guisanplatz
(BiG). Seit dem 1. Januar 2009 nimmt die BiG ihre koordinierende Führungsrolle
in der Bundesverwaltung wahr.
Die damaligen Weisungen des Bundesrates über die Koordination und die Zusammenarbeit der Bibliotheken in der Bundesverwaltung wurden 2008 minim überarbeitet und traten auf den 1. Januar 2009 in Kraft.
Die neue Verordnung über die Bibliothek am Guisanplatz hat keine Änderungen oder Neuerungen zur Folge, sondern widerspiegelt den seit Oktober 2007 gelebten Alltag in der BiG.
adm
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