Ab 1. September 2013 ist das Fotografieren aus NB-Dokumenten erlaubt
29.08.2013 Ab dem 1. September 2013 ist es erlaubt, Dokumente der Schweizerischen Nationalbibliothek NB mit der eigenen Kamera zu fotografieren.
Foto: nb
Neu dürfen Nutzende der Nationalbibliothek Dokumente der Sammlung mit ihren eigenen Kameras fotografieren.
Dies gilt grundsätzlich auch für Dokumente, welche älter als 50 Jahre alt sind.
Letztere müssen im Vorfeld aber dem Aufsichtspersonal vorgelegt werden, welches mögliche Risiken für die Originale abschätzen wird.
bn
Kontakt:
http://www.nb.admin.ch/aktuelles/03147/04266/04400/index.html?lang=de