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Verordnung über die MEDIA-Ersatzmassnahmen tritt in Kraft

Verordnung über die MEDIA-Ersatzmassnahmen tritt in Kraft

01.07.2014 Schweizer Filmschaffende können ab sofort Gesuche für europäische Projekte einreichen. Bundesrat Alain Berset hat eine entsprechende Verordnung verabschiedet. Diese kompensiert die Nichtteilnahme der Schweiz an den EU-Filmförderungsprogrammen MEDIA für 2014 teilweise. Der Zugang zu europäischen Netzwerken sowie zum europäischen Filmmarkt bleibt beeinträchtigt.


Die neue Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) über die MEDIA-Ersatzmassnahmen tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Sie regelt die Förderziele, die entsprechenden Instrumente sowie die Kriterien dieser Ersatzmassnahmen, welche sich eng an den Kriterien des EU-Programms ausrichten.

Zuständig für die Umsetzung dieser Massnahmen ist das Bundesamt für Kultur (BAK). Es arbeitet für die Abwicklung der Ersatzmassnahmen mit dem MEDIA Desk Schweiz in Zürich zusammen.

Gesuche können für die Projektentwicklung, für den Filmverleih, für europäische Weiterbildungsprogramme sowie für Filmfestivals gestellt werden. Für diese Förderungen stehen 2014 fünf Millionen Franken zur Verfügung. Das Parlament hat einem entsprechenden Kredit im Juni zugestimmt. Er wurde durch den Beitrag, der für die MEDIA-Teilnahme 2014 vorgesehen war, kompensiert.

Das Ziel dieser Übergangslösung ist eine möglichst nahtlose Fortsetzung von mehrjährigen Projekten sowie die Erleichterung eines Wiedereinstieges in das MEDIA-Programm. Die Gespräche zwischen der Schweiz und der EU-Kommission über einen Wiedereinstieg ab dem 1. Januar 2015 wurden im Mai aufgenommen.

adm

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https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=53613

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