WEMF veröffentlicht die beglaubigten Auflagezahlen
01.11.2011 Seit heute Dienstag steht auf der Webseite der WEMF (AG für Werbemedienforschung) das offizielle Auflagebulletin 2011 gratis zum Download bereit.
Bild: wemf
Das Auflagebulletin wird als PDF auf der Website der WEMF unter http://www.wemf.ch/d/auflagen/ordentliche_beglaubigung.php gratis zur Verfügung gestellt.
Die Beglaubigung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Auflagezahlen, die von den Verlagen bis am 15. September 2011 eingereicht wurden, sind bereits seit dem 1. Oktober 2011 auf der Website der WEMF einsehbar. Dabei handelte es sich jedoch erst um eine unvollständige Liste. Die Verlage haben jeweils die Möglichkeit, ihre Zahlen bis zum 30. September nachzureichen.
Mit der Publikation des Auflagebulletins verfügt die Werbewirtschaft über die definitiv beglaubigten Auflagezahlen der Print-Titel aller Typologien 1'000 bis 4'000.
Erhebungsperiode
Als Basis für eine ordentliche Beglaubigung dient der Zeitraum von jeweils 01. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres
Durchführung
Die WEMF/SW-Beglaubigung umfasst Titel der folgenden Typologie:
- Tages- und Wochenpresse (Typologie 1000)
- Publikums-, Finanz-, Wirtschaftspresse (Typologie 2000)
- Spezialpresse (Typologie 3000)
- Fachpresse (Typologie 4000)
Im Auftrag der WEMF überprüfen die Revisionsgesellschaften Price Waterhouse Coopers sowie Ernst & Young die Titel der Kategorien I (>50'000 Exemplare) und II (>25'000 Exemplare) der Typologien 1000 und 2000.
Sind in Gesamtausgaben Titel der Kategorie III (<20'000 Exemplare) mit solchen der Kategorien I und II kombiniert, kontrollieren aus Effizienzgründen die Prüfgesellschaften sämtliche Titel der Gesamtausgabe.
Die Prüfung der Auflagezahlen von Titeln der Typologie 1000 der Kat III, sowie sämtlichen Titeln der Typologien 3000 und 4000 erfolgt grundsätzlich durch die WEMF.
Periodische Prüfung der Richtigkeit
Um die Korrektheit der publizierten Zahlen zu gewährleisten, werden die von den Medienhäusern gelieferten Angaben periodisch von der WEMF oder durch von ihr beauftragte Revisionsgesellschaften überprüft.
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