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21. Januar 2014

Musikalische Bildung: Arbeitsgruppe macht Vorschläge zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels

Am 23. September 2012 haben Volk und Stände einen neuen Verfassungsartikel zur Stärkung der musikalischen Bildung in der Schweiz mit grossem Mehr angenommen. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Musikverbände sowie der Kantone, Städte und Gemeinden macht in einem Bericht zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der musikalischen Bildung in der Schweiz. Der Bundesrat wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2019 entscheiden, welche Massnahmen er umsetzen will.

Bild: jugend + musik

Der neue Art. 67a Bundesverfassung (BV) will die musikalische Bildung stärken: In der Schule sollen Bund und Kantone für einen hochwertigen Musikunterricht sorgen, wobei die bisherige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Schulbereich bestehen bleibt.

In der Freizeit sollen alle Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich musikalisch zu betätigen. Junge Menschen mit besonderer musikalischer Begabung sollen speziell gefördert werden.

Zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels auf Bundesebene hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) eine Arbeitsgruppe mit folgenden Organisationen respektive Institutionen eingesetzt:

Schweizerischer Städteverband (SSV), Schweizerischer Gemeindeverband (SGV), Verein «jugend+musik», Interessengemeinschaft «Jugend und Musik», Verband Musikschulen Schweiz (VMS), Schweizer Musikrat (SMR), Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie Schweizer Blasmusikverband (SBV).

An den Sitzungen nahm auch eine Vertretung des Generalsekretariats der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) teil.

Die Arbeitsgruppe hat eine Analyse der musikalischen Bildung aus Sicht der vertretenen Verbände vorgenommen und kommt zum Schluss, dass die Chancengerechtigkeit und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung in verschiedenen Punkten verbessert sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte.

Sie hat insgesamt 37 Massnahmenvorschläge entworfen, wovon 32 Massnahmenvorschläge prinzipiell in Bundeskompetenz liegen. Bei der Beurteilung der Frage, welche Massnahmen der Bund umsetzen sollte, bestanden in der Arbeitsgruppe zum Teil unterschiedliche Auffassungen zu Notwendigkeit, Praktikabilität und inhaltlicher Dringlichkeit der einzelnen Massnahmen sowie zum Umfang der Bundeskompetenzen.

Die Massnahmevorschläge der Arbeitsgruppe werden derzeit durch das Bundesamt für Kultur (BAK) und das EDI analysiert und Ende März 2014 im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs mit den Kantonen, Städten und Gemeinden diskutiert.

Der Bundesrat wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2019 entscheiden, welche Massnahmen er umsetzen will. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019 ist für Anfangs Sommer 2014 vorgesehen. Der Bundesrat wird die Kulturbotschaft 2016-2019 voraussichtlich im Dezember 2014 an das Parlament überweisen.

Weitere Informationen

Der Bericht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Kultur erhältlich: http://www.bak.admin.ch/?lang=de&webcode=d_14089_de

bak

Kontakt:

Yves Fischer, Stv. Direktor, Bundesamt für Kultur
+41 (0)31 322 92 62, yves.fischer@bak.admin.ch

http://www.bak.admin.ch

 

 

  • Beitrags Information
  • Author
  • Daniel Leutenegger
  • 21. Januar 2014
  • Bildung und Arbeit

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