BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger, Rathausgasse 18, CH-3011 Bern, www.ch-cultura.ch

BÜRO DLB - IDEE-REALISATION-KOMMUNIKATION
Daniel Leutenegger
Rathausgasse 18
CH-3011 Bern
E-Mail
www.ch-cultura.ch.ch

Revision des Reglements der Gottfried-Keller-Stiftung

Revision des Reglements der Gottfried-Keller-Stiftung

23.11.2011 Der Zweck der Gottfried-Keller-Stiftung, der Erwerb von Kunstwerken, soll gestärkt werden. Der Bundesrat hat dafür heute die entsprechenden Verordnungsgrundlagen geschaffen. Demnach fällt der Erwerbsentscheid weiterhin in die Zuständigkeit der Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung. Die Verwaltung der Sammlung hingegen wird neu vom Bundesamt für Kultur (BAK) wahrgenommen, um Synergien zu nutzen und bestehende Doppelspurigkeiten zu vermeiden.


Bild oben: Gottfried Keller 1886, Gemälde von Karl Stauffer-Bern (1857-91).

lydiaweltiescher

Lydia Welti-Escher, Porträt von Karl Stauffer-Bern

Im Jahr 1890 vermachte Lydia Welti Escher dem Bund ein bedeutendes Vermögen. Die Schenkung wurde mit der Auflage verbunden, mit den Erträgen des Kapitals wichtige Kunstwerke für Schweizer Museen zu erwerben. Die Stiftung ist jedoch schon seit Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Erträge für diese Aufgabe zu verwenden.

Der Bundesrat hat deshalb eine Revision der Funktionsweise ihrer Strukturen genehmigt. Dies soll der Stiftung erlauben, ihre Hauptaufgabe erneut wahrzunehmen. Die Revision betrifft das aktuelle Stiftungsreglement vom 1. Juni 1948 und die Verordnung über den Museumsfonds des Bundesamts für Kultur vom 4. Dezember 2009. 

Der Bundesrat hat folgende Punkte entschieden:

  • Die Kommission der Gottfried-Keller-Stiftung wird weiterhin über den Erwerb von Kunstwerken für die Sammlung der Stiftung entscheiden.
  • Das Bundesamt für Kultur übernimmt die Verwaltung der Sammlung und des Klosters St. Georgen in Stein am Rhein. Die Entlastung der Stiftungsstruktur soll ermöglichen, dass die Ressourcen wieder für Ankäufe von neuen Kunstwerken verwendet werden können.
  • Das Sekretariat der Kommission wird ebenfalls vom Bundesamt für Kultur übernommen, wie es bei ausserparlamentarischen Kommissionen üblich ist.
  • Die Werke der Sammlung werden Schweizer Museen auch künftig als Leihgabe zur Verfügung gestellt. 

Seit ihrer Gründung im Jahr 1890 hat die Gottfried-Keller-Stiftung mehr als 8'500 Kunstwerke erworben, insbesondere Kunstwerke von Schweizer Kunstschaffenden. Die meisten Werke sind in verschiedenen Schweizer Museen als Dauerleihgabe deponiert, bleiben jedoch Eigentum der Stiftung. Zurzeit beherbergen mehr als 110 museale Institutionen in 23 Kantonen Werke der Gottfried-Keller-Stiftung.

br

Kontakt:

Yves Fischer, Stellvertretender Direktor, Bundesamt für Kultur, T 031 322 92 62

http://www.bak.admin.ch/

Zurück zur Übersicht